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Auskunft aus dem Sorgeregister

Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

Voraussetzungen

Die Eltern des Kindes sind bzw. waren nie miteinander verheiratet

Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.

Verfahrensablauf

Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister online beantragen.

Die Auskunft wird Ihnen per Post oder über unser Portal übersandt.

Unterlagen

Geburtsurkunde des Kindes

Zuständigkeit

Landratsamt Ravensburg, Jugendamt