Auskunft aus dem Sorgeregister
Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.
Online Prozesse
Voraussetzungen
Die Eltern des Kindes sind bzw. waren nie miteinander verheiratet
Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.
Verfahrensablauf
Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister online beantragen.
Die Auskunft wird Ihnen per Post oder über unser Portal übersandt.
Unterlagen
Geburtsurkunde des Kindes
Zuständigkeit
Landratsamt Ravensburg, Jugendamt
