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Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsbehelf

keiner

Rechtsgrundlage

keine

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Zuständige Ansprechpartner

Heilig, GabrieleEinwohnermelde- und Passamt, Bürgerbüro
0752792161607527921616

Organisationseinheiten

Gemeinde BergatreuteOrtRavensburger Str. 20 88368 Bergatreute

Freigabevermerk

25.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg